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Schulungen von Personal in medizinischen, Lebensmittel- & gastronomischen Bereichen 

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Welche Schulung benötigen Beschäftigte im Lebensmittel- und Gastronomiebereich?

Allgemeine Hygieneschulung zur Lebensmittelhygiene
 
Jeder Mitarbeiter in Lebensmittel- und gastronomischen Bereichen muss einmal jährlich eine Hygieneschulung zum Thema Lebensmittelhygiene erhalten – entweder durch Sie als Arbeitgeber oder einen von Ihnen beauftragten, als Schulungsperson geeigneten Dritten. Die Rechtsgrundlage basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Anhang II Kapitel XII Nr. 1, umgesetzt durch die Lebensmittelhygiene-Verordnung § 4.
 
Wer braucht eine Weiterbildung zur Lebensmittelhygiene?
 
Alle Arbeitnehmer, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen. Es ist also zweitrangig, ob sie eine Tätigkeit als Koch, Spüler oder Servicekraft ausüben. Laut Gesetz dürfen sie nur arbeiten, wenn sie ein Training zur Hygiene durchlaufen haben. Auch hier ist es unerheblich, ob die entsprechenden Arbeitskollegen fest bei Ihnen angestellt sind oder als Aushilfen mitarbeiten.
Ausnahmen gibt es jedoch: Beschäftigte, die eine wissenschaftliche Ausbildung oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, in der Fachkenntnisse zum Umgang und zu den Anforderungen an Lebensmittel vermittelt wurden, benötigen die wiederkehrenden Trainings nicht zwangsläufig. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass diese Beschäftigten in Fragen der Lebensmittelhygiene ausreichend geschult sind.
 
Woraus besteht die Hygienebelehrung?
 
Der Inhalt der Belehrung sollte sich nach den Gegebenheiten Ihres Gewerbes richten. Beispiel: z.B. wird in der Gastronomie ein Schwerpunkt der Weiterbildung an der Lebensmittelhygiene ausgerichtet.
Hygieneschulungen sind Teil eines HACCP-Konzepts und können auch mit anlassbezogenen Belehrungen durchgeführt werden. Diese können unter anderem aus folgenden Gründen notwendig werden:

  1. Einstellung neuer Mitarbeiter

  2. Personen wechseln innerhalb des Betriebes die Arbeitsplätze

  3. Mängel im Hygieneverhalten der Beschäftigten

  4. Schädlingsbefall

  5. Beanstandungen am Endprodukt, auch in mikrobiologischer Hinsicht

  6. Fehler bei Reinigungs- und Desinfektionsverfahren

  7. Verderb bestimmter Lebensmittel durch Nichteinhaltung bestimmter Temperaturen.

 
Die Hygieneschulung und Belehrungen müssen regelmäßig dokumentiert werden. Aus den Unterlagen sollte auch ersichtlich sein, welche Themen abgedeckt wurden. Beim Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln müssen Sie auf Verlangen des zuständigen Gesundheitsamts nachweisen können, dass ihr gesamtes Personal die erforderlichen Kenntnisse besitzt. Dafür genügt es in der Regel, Bescheinigungen über die Teilnahme an den Schulungsveranstaltungen vorzulegen. Meist reicht auch ein digitales PDF Dokument aus.
 
Mitarbeiter, die mit der Entwicklung und Anwendung der HACCP-Verfahren beauftragt sind, müssen über angemessene Kenntnisse für diese Tätigkeit verfügen. Das betrifft in der Regel nur eine, maximal zwei Menschen im Betrieb. Diese Schulung wird als Seminar bei verschiedenen Anbietern angeboten und die geschulten Fachkenntnisse werden in der Regel mit einem Zertifikat bestätigt.

Schulung für Beschäftigte im medizinischen Bereich

Die Seminare im Bereich Hygiene sind für all jene wichtig, die in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen arbeiten, wo gewisse Hygienestandards eingehalten werden müssen. Da es gerade im Gesundheitswesen immer wieder neue Gesetze, Rechte und Pflichten gibt, ist es notwendig, das Wissen mithilfe entsprechender Weiterbildungen aufzufrischen. Wir von Lex Hygiene Consulting & Spezialreinigung bieten Ihnen eine Reihe von Fortbildungen an, die auf die hohen Anforderungen im Hygienebereich abgestimmt sind.
 
Um all diese Anforderungen umzusetzen, helfen wir mit unseren Schulungen vom Personal gerne weiter. Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung!

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